Kinder auf dem Spiel

Wir lieben Kinder!

Kinder gehören zum Stadtbild von Tulderon. Die Erwachsenen spielen nach fest vorgegebenen Regeln, um miteinander möglichst viel Spaß zu haben. Damit das Zusammenspiel auch mit Kindern funktionieren kann, müssen sich alle Mitspieler, Eltern und die Kinder an bestimmte Regeln halten, sonst haben die “großen Kinder” irgendwann keine Lust mehr mit den “kleinen Kindern” zu spielen. Erziehungsberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen müssen für die von Ihnen betreuten Kinder die Kenntnisnahme dieser Regelungen bestätigen.

 

Kinder

Als Kinder im Sinne dieser Regelungen werden alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres betrachtet (im Folgenden “Kinder” genannt).

 

Anmeldung

Auch die Anmeldung für Kinder erfolgt über die Phönix-Charakter-Datenbank. Das heißt, jedes Kind benötigt sein eigenes kostenloses Konto. Einen Charakter müsst ihr aber nur anlegen, wenn das auch Sinn macht.

 

Aufsichtspflicht

Grundvoraussetzung ist, dass Kinder stets begleitet und unter Aufsicht gehalten werden. Als Kinder gelten hierbei alle Minderjährigen Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (im Folgenden “Kinder” genannt). Verantwortlich sind die Erziehungsberechtigten und erziehungsbeauftragten Personen (im Folgenden “Eltern” genannt). Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte nicht selbst auf der Veranstaltung anwesend sind, muss die Aufsicht schriftlich an eine erziehungsbeauftragte Person übertragen werden:
Erklärung über Aufsichtspflicht

 

Gefahrenvermeidung

Im Spielgebiet und im Spielverlauf kommen Orte und Situationen vor, die für Kinder nicht geeignet oder gefährlich sind. Die “Eltern” sind hierbei in der vollen Verantwortung, darauf zu achten, dass die “Kinder” keinen Zugang zu entsprechenden Bereichen erhalten, bzw. sich in gefährliche oder unpassende Situationen begeben (Wassergräben, Burgmauern, Dungeon, Feuerstellen, Kampfhandlungen, etc.)

 

Verbindliche Regeln für Minderjährige Teilnehmer

  • Kindern unter 14 ist die Teilnahme an Kampfhandlungen grundsätzlich untersagt
  • In Anlehnung an das Jugendschutzgesetz §5 Abs. 2 gilt Folgendes
  • Kinder unter 14 Jahren müssen sich ab 22 Uhr in den Zelten / auf den Zimmern aufhalten. Das Spielzimmer der Burg kann genutzt werden, wenn eine Betreuung organisiert wird. Selbstverständlich dürfen Kinder auch zu den Toiletten etc. gehen.
  • Für Jugendliche unter 16 Jahren gilt diese Regel ab 24 Uhr

Darüber hinaus gilt:

  • Kinder unter 18 dürfen nicht in den Dienst der Stadtwache treten.
    Ausnahmen werden vom Kommandanten festgelegt
  • Kinder dürfen keine Mitglieder in den ungenannten Gilden (Diebes-, Bettler- und Meuchlergilde) werden, bzw. aktiv an deren Gildenleben teilnehmen.
  • Kinder dürfen keine Fertigkeiten erlernen, die gemäß realer Gesetze verboten sind
  • Kinder dürfen keine dunklen Künste erlernen und keine der dunklen Religionen (Malagash, Arachne) ausüben
  • Für Kinder gelten die Fertigkeiten-Einschränkungen gemäß Liste der Fertigkeiten für Kinder

Auf Verstöße gegen die Regeln wird zunächst mit freundlicher Erinnerung des Kindes und / oder seiner "Eltern" reagiert. Sollte diese Erinnerung nicht ausreichen, folgt eine offizielle Abmahnung. Darüber hinaus gehende Konsequenzen können bis zum Ausschluss von der Veranstaltung, der Abreise am nächsten Tag, sowie einer Sperre für kommende Veranstaltungen reichen.

 

Verhalten gegenüber Kindern

Kinder gehören zu einem gewöhnlichen Stadtbild dazu, also sind sie auch bei uns willkommen. Kindern im Live-Rollenspiel ist mitunter nicht immer klar, dass sowohl Sie, als auch ihre erwachsenen Gegenüber nur eine Rolle spielen. Wir bitten deshalb jeden Spieler, sich in entsprechenden Situationen darüber im Klaren zu sein, dass es gegebenenfalls Kinder sind, die ihm gegenüber stehen. Ein angepasstes Charakter-Verhalten sollte von allen Umstehenden entsprechend "ignoriert" werden (Die unbarmherzige, wütende Kriegerin, die plötzlich total lieb zum kleinen Jungen ist, ist immer noch eine unbarmherzige, wütende Kriegerin).

 

Fertigkeiten und Erfahrungspunkte

Fertigkeiten für Kinder

Kinder in Tulderon werden grundsätzlich als Ambiente-Charaktere betrachtet. Sie dürfen grundsätzlich keine Fertigkeiten erlernen oder ausüben, die den ungenannten Gilden, dunkler Magie oder dunklen Religionen zugeordnet werden. Darüber hinaus sind alle Fertigkeiten tabu, die eine gewisse OutTime-Ernsthaftigkeit und geistige Reife voraussetzen (Waffen- und Murmel-Fertigkeiten) bzw. im Widerspruch zu realer Gesetzgebung stehen (Drogen, Straftaten, Gewalt). Kinder-Start-Charaktere müssen dem Ambiente-Charakter gerecht werden und sollen keine Power-Chars darstellen. Daher sind sämtliche Fertigkeiten, wenn überhaupt zugelassen, auf die Stufe 1 limitiert und Nachteile weitestgehend ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass wir Kinder-Charaktere auf "Sinnhaftigkeit" hin überprüfen. Fragen zur Charaktererschaffung können im Vorfeld des Spiels mit der Orga besprochen werden.

Mit der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen Kinder ihre gesammelten EP in Fertigkeiten umwandeln. Dies darf zu einfachen EP-Kosten erfolgen und ohne Lehrmeister erfolgen. Zur Förderung des Rollenspiels und des Verständnisses für unser Regelsystem empfehlen wir trotzdem, dass sämtliche Fertigkeiten IT vermittelt, gezeigt oder vorgelebt werden. Mit Vollendung des 16. Lebensjahr stehen Kindern weitere Fertigkeiten zur Verfügung.

Kinder-Charaktere erhalten pro Spiel 2 EP. Diese Punkte können nur gesammelt, aber nicht in Fertigkeiten umgewandelt werden. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Kinder die bis dahin gesammelten EP in Fertigkeiten umwandeln, erhalten aber weiterhin nur 2 EP je Spiel. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten Kinder-Charaktere die vollen EP. Mit dem Erreichen des 17. Lebensjahres stellen langjährige Kinder-Charaktere somit nur einen verbesserten Start-Charakter, aber keinen Power-Char dar.

 

Kinderbetreuung

Wir unterstützen das Konzept einer InTime-tauglichen Kinderbetreuung, weisen aber darauf hin, dass diese von Seiten der SL nicht zur Verfügung gestellt wird. Wir bitten alle (Nicht-)Eltern, die daran Interesse haben, eine derartige Betreuung zu organisieren, mit uns in Verbindung zu treten, damit wir die Interessenten zusammenbringen können. Wir haben die Möglichkeit, geplante Vorhaben mit Material und Ressourcen zu unterstützen, wir können jedoch kein Personal stellen. NSC-Ideen für Kinder-Plot und ähnliche Vorhaben, müssten aus den Reihen der Eltern oder anderer Spieler besetzt werden.

 

Schlussbemerkung

Auch wenn ein eigenes “Regelwerk” immer einen etwas harten Unterton vermittelt: Wir möchten klarstellen, dass wir als Orga einstimmig “für” Kinder auf dem Spiel sind. Wir wissen aber auch, dass ein Live-Rollenspiel für Kinder und Jugendliche deutlich andere Anforderungen stellt, als ein Larp für Erwachsene. Es ist aus unserer Sicht ein Kompromiss notwendig, es werden also mehr Regeln und Normen benötigt, wenn das Zusammenspielen für alle frustfrei funktionieren soll.

Liebe Eltern, bitte versteht diese Regeln als wohlwollende Leitplanken, um allen Beteiligten, Euren Mitspielern und Euren Kindern ein unvergessliches Spiel-Erlebnis zu ermöglichen. Danke!

 

Bestätigung der Kenntnisnahme

Erziehungsberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen müssen für die von Ihnen betreuten Kinder die Kenntnisnahme dieser Regelungen bestätigen. Das Dokument befindet sich im Bereich Download der Homepage.

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